katja.willers@icloud.com
Lichtblick Fotoatelier 
KATJA WILLERS

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)                                                                                  Stand 30.08.2019
 
§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemein en Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) tragen ihre Gültigkeit für alle durch den Auftragnehmer durchgeführten Angebote und Aufträge. Für sämtliche Änderungen, Anpassungen und/oder Ergänzungen ist die Schriftform zwingend erforderlich und muss zum Zwecke der erleichterten Erkennbarkeit auch in geeigneter Form gekennzeichnet sein. Für jede Form der Zusammenarbeit erklären sich beide Geschäftsparteien damit einverstanden, dass ausschließlich die AGB des Auftragnehmers Gültigkeit besitzen. Evtl. bestehende AGB seitens des Auftraggebers werden explizit von der Anwendung ausgeschlossen.
(2) Alle durch den Auftragnehmer angefertigten Produkte, gleich welcher Art diese sind, unterliegen dem Sinn dieser AGB. Für das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrags beider Parteien erkennen die Auftraggeber an, dass die vom Auftragnehmer erstellten und ausgelieferten grafischen Arbeiten sowie Bildmaterial dem Urheberrecht für Lichtbildwerke, § 2 (1) Ziffer 5 UrhG, unterliegen.
(3) Dem Auftragnehmer steht es im Zuge der künstlerischen Freiheit frei, die Art der Gestaltung und Interpretation anzufertigender Bildwerke nach eigenen, fachlichen Kriterien zu wählen. Konkrete, durch die Auftraggeber schriftlich eingereichte Weisungen werden, soweit dies für den Auftragnehmer unter rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten umsetzbar ist, durchgeführt. Reklamationen auf Grundlage vorab nicht schriftlich eingereichter, von beiden Vertragsparteien unterzeichneten konkreten Weisungen, sind unzulässig.
(4) Die durch den Auftragnehmer vorvertraglichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vergütungsgrundlage für die im Auftrag festgehaltenen Tätigkeiten bildet lediglich der Vertrag zwischen den Geschäftsparteien, in dem alle vereinbarten Leistungsarten sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Der Vertrag kommt mit den Unterschriften von Auftraggebern und Auftragnehmer zu Stande.
(5) Im Falle der einseitigen Unterschrift des Vertrages durch den Auftragnehmer, ist dieser zwei Wochen an das Angebot gebunden. Im Falle der nicht rechtzeitigen Annahme und Zusendung des unterschriebenen Vertrages an den Auftragnehmer erlischt das Angebot und stellt gleichzeitig ein neues Angebot der Auftraggeber dar.
 
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos bleibt beim Auftragnehmer.
(2) Die Auftraggeber erhalten durch den Auftragnehmer ein einfaches Nutzungsrecht an den durch den Auftraggeber in Auftrag gegebenen Werken. Inhaltlich ist dieses einfache Nutzungsrecht auf nicht kommerzielle, private Nutzung beschränkt. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte sowie jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Bildbearbeitung, Montage usw.) der gelieferten Fotos über private Zwecke hinaus bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung des Auftragnehmers.
(3) Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst dann an die Auftraggeber über, wenn die vertraglich vereinbarte Summe vollständig bezahlt ist. Eine vorherige Nutzungserlaubnis kann durch den Auftragnehmer gewährt werden. Diese Erlaubnis bedarf ausdrücklich der Schriftform.
(4) Die Auslieferung der beauftragten Fotos erfolgt ausschließlich in bearbeiteter Form im Format „jpg“ (hochauflösend). Die Herausgabe von Fotomaterial in digitaler, unbearbeiteter Form (RAW) ist nicht statthaft. Eine Sicherung und damit einhergehende Vorratshaltung der digitalen Daten ist nicht Bestandteil des Auftrags. Eine Sicherung kann in betrieblich notwendiger Weise geschehen. Daraus entstehen für den Auftragnehmer keine rechtlichen und/oder privaten Pflichten gegenüber dem Auftraggeber. Bei der angegebenen Anzahl von ausgehändigten Fotos handelt es sich um einen Richtwert, die je nach Auftrag geringfügig abweichen kann. Die Auswahl der auszuhändigen Fotos sowie der Fotoabzüge trifft der Auftragnehmer.
(5) Die Auftraggeber erhalten ca. 2 Wochen nach dem Fototermin die Bilder fertig bearbeitet in digitaler Form im jpg-Format.
(6) Die kommerzielle Nutzung der Fotos im Nachhinein durch die Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Einverständniserklärung des Auftragnehmers erfolgen. Eine vorgenommene, technische Veränderung des Bildmaterials verändert nicht die dafür vorgesehenen Bestimmungen aus § 2.
(7) Wird das kommerzielle Nutzungsrecht durch den Auftragnehmer eingeräumt, kann dieser Verlangen, als Urheber der Bildwerke genannt zu werden. Wird dieser Punkt in Anspruch genommen, berechtigt dies den Auftragnehmer bei einer Zuwiderhandlung zur Forderung von Schadenersatz gegenüber den Auftraggebern.
(8) Bei Personenaufnahmen oder Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, sind die Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen.
 
 
§ 3 Einräumung von Veröffentlichungsrechten für den Auftragnehmer

(1) Die Auftraggeber können auswählen, ob der Auftragnehmer ein Veröffentlichungsrecht für die im Rahmen dieses Auftrages entstanden Fotos erhält oder nicht.
(2) Gewähren die Auftraggeber das Veröffentlichungsrecht für den Auftragnehmer, so willigen diese ein, dass der Auftragnehmer die im Rahmen dieses Auftrages entstandenen Fotos zur Eigenwerbung, unter anderem für Veröffentlichungen auf seinen Internetseiten, seinen Social Media Kanälen oder im Rahmen von Wettbewerben, verwenden darf.
(3) Entscheiden sich die Auftraggeber gegen die Einräumung der Veröffentlichungsrechte der Fotos an den Auftragnehmer, darf der Auftragnehmer die entstandenen Fotos ausdrücklich nicht für die Veröffentlichung verwenden.
 
§ 4 Haftungsausschluss

(1) Für Schäden gleich welcher Art haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehil­fen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Verletzung von Leib und Leben, sowie Eingriffen in die sexuelle Selbstbestimmung. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - maximal jedoch bis zum Preis der jeweils gebuchten Leistung.
(2) Sollte der Auftragnehmer auf Grund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände hö­herer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) nicht zu den vereinbarten Terminen erscheinen oder innerhalb der vereinbarten Zeit liefern, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen.
 
§ 5 Zahlungsmodalitäten

 
(1) Die Rechnungen des Auftragnehmers sind umgehend ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Trifft diese nicht fristgerecht ein, so kommen die Auftraggeber in Verzug und der Auftragnehmer ist nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos, einschließlich gelieferter Datenträger, Eigentum des Auftragnehmers.
 
§ 6 Datenschutz

(1) Zur betrieblichen Abwicklung erteilter Aufträge ist es nötig, personenbezogene Daten zu sichern. Der Auftragnehmer versichert den Auftraggebern, dass die erhobenen Daten ausschließlich für die notwendigen geschäftlichen Prozesse genutzt werden. Eine weiterreichende Verwendung der bekanntgewordenen Informationen wird ausgeschlossen. Ausnahme bildet die Notwendigkeit der Einbindung Dritter zur Auftragserfüllung.
 
§ 10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Rechtsmittel können ausschließlich auf der Grundlage geltender Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden.
(2) Nebenabsprachen sind insoweit unzulässig, da sie zwingend der schriftlichen Form bedürfen, um Vertragsbestandteil zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer zu werden.
(3) Die Parteien vereinbaren, soweit möglich, Langenfeld als gewillkürten örtlichen Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
(4) Sollte der Gerichtsstand der Auftraggeber außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen oder hat einer der Auftraggeber seinen ständigen Sitz bzw. Aufenthaltsort nach Vertragsschluss außerhalb des Bundesgebietes, wird als Gerichtsstand ausschließlich der Wohnsitz des Auftragnehmers vereinbart.
(5) Sofern sich Teile dieser AGB unwirksam bzw. lückenhaft zeigen, bleiben alle anderen Punkte dieser AGB davon ausdrücklich unberührt. An die Stellen der nicht wirksamen Klauseln treten automatisch diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die dem Willen beider Vertragsparteien aus ökonomischer Sicht am nächsten kommen.
 

© Lichtblick Fotoatelier Katja Willers
Share by: